Liebe Pächter*innen -
vom 01.Mai bis zum 30. September gilt:
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Mittagsruhe von 13-15 Uhr
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allgemeine Ruhezeit nach 19 Uhr bzw.
Sonnabends nach 18 Uhr
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Sonn- und Feiertags ganztätig!!
Während der Ruhezeit sind Rasenmähen, Bauarbeiten (jeglicher
Art die Lärm verursachen), sowie der Betrieb von Aggregaten und sonstige Ruhestörungen strikt untersagt!
Jede/r Pächter*in ist verpflichtet, die Wege vor und hinter den
Parzelle in Ordnung zu halten und den Rasen zu mähen – sowie die Höhe der Hecke(n) auf 160 cm zu begrenzen.
Eigenständig angeschaffte Wasseruhren sind nicht zulässig.
->Wasseruhren werden ausschließlich durch die zuständigen Koppelobleute und/oder
den Wasserwart ausgetauscht.
Das Abladen/Entsorgen von Unrat/Gartenabfällen/Grünschnitt und sonstigem Müll
ist verboten!!
Nachweisliche Zuwiederhandlungen werden angezeigt und es folgt die
Kündigung/Ausschluss aus dem Verein.
Das Verbrennen von Gartenabfällen/Unrat/Grünschnitt ist ganzjährig
verboten!!
Die (Klein)Tierhaltung ist untersagt!!
Die Gartenwege dürfen nicht befahren werden!!
Der Vorstand