Liebe Pächter*innen -

 

vom 01.Mai bis zum 30. September gilt:

 

  • Mittagsruhe von 13-15 Uhr

  • allgemeine Ruhezeit nach 19 Uhr bzw.

    Sonnabends nach 18 Uhr

  • Sonn- und Feiertags ganztätig!!

 

Während der Ruhezeit sind Rasenmähen, Bauarbeiten (jeglicher Art die Lärm verursachen), sowie der Betrieb von Aggregaten und sonstige Ruhestörungen strikt untersagt!

 

 

Jede/r Pächter*in ist verpflichtet, die Wege vor und hinter den Parzelle in Ordnung zu halten und den Rasen zu mähen – sowie die Höhe der Hecke(n) auf 160 cm zu begrenzen.

 

Eigenständig angeschaffte Wasseruhren sind nicht zulässig.

->Wasseruhren werden ausschließlich durch die zuständigen Koppelobleute und/oder den Wasserwart ausgetauscht.

 

Das Abladen/Entsorgen von Unrat/Gartenabfällen/Grünschnitt und sonstigem Müll ist verboten!!

Nachweisliche Zuwiederhandlungen werden angezeigt und es folgt die Kündigung/Ausschluss aus dem Verein.

 

Das Verbrennen von Gartenabfällen/Unrat/Grünschnitt ist ganzjährig verboten!!

 

Die (Klein)Tierhaltung ist untersagt!!

 

Die Gartenwege dürfen nicht befahren werden!!

 

Der Vorstand