Liebe Pächter*innen -
vom 01.Mai bis zum 30. September gilt:
Mittagsruhe von 13-15 Uhr
allgemeine Ruhezeit nach 19 Uhr bzw.
Sonnabends nach 18 Uhr
Sonn- und Feiertags ganztätig!!
Während der Ruhezeit sind Rasenmähen, Bauarbeiten (jeglicher Art die Lärm verursachen), sowie der Betrieb von Aggregaten und sonstige Ruhestörungen strikt untersagt!
Jede/r Pächter*in ist verpflichtet, die Wege vor und hinter den Parzelle in Ordnung zu halten und den Rasen zu mähen – sowie die Höhe der Hecke(n) auf 160 cm zu begrenzen.
Eigenständig angeschaffte Wasseruhren sind nicht zulässig.
->Wasseruhren werden ausschließlich durch die zuständigen Koppelobleute und/oder den Wasserwart ausgetauscht.
Das Abladen/Entsorgen von Unrat/Gartenabfällen/Grünschnitt und sonstigem Müll ist verboten!!
Nachweisliche Zuwiederhandlungen werden angezeigt und es folgt die Kündigung/Ausschluss aus dem Verein.
Das Verbrennen von Gartenabfällen/Unrat/Grünschnitt ist ganzjährig verboten!!
Die (Klein)Tierhaltung ist untersagt!!
Die Gartenwege dürfen nicht befahren werden!!
Der Vorstand
Satzung über die Gartenordnung für die Kleingartenanlagen im Kieler Stadtgebiet vom 11.12.2024
Januar 2025